TransferFleet — AVO Solutions Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
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AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAG (AVV)

gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Version 1.0  |  Stand: März 2026  |  Vertraulich

RolleAngaben
Verantwortlicher
(Art. 4 Nr. 7 DSGVO)
[Firmenname des Kunden]
[Anschrift des Kunden]
[Ansprechpartner]
[E-Mail-Adresse]
Auftragsverarbeiter
(Art. 4 Nr. 8 DSGVO)
Achraf Bolakhrif
AVO Solutions / TransferFleet
Collenbachstraße 1, 40476 Düsseldorf
E-Mail: datenschutz@transferfleet.de
Rechtliche Einordnung Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist Bestandteil des SaaS-Nutzungsvertrags zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem AVV und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gehen die Regelungen dieses AVV in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten vor.

§ 1 Gegenstand, Dauer und Rangverhältnis

1.1 Gegenstand

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen gemäß Art. 28 DSGVO.

1.2 Dauer

Dieser AVV tritt gleichzeitig mit dem SaaS-Nutzungsvertrag in Kraft und endet mit dessen Beendigung. Die Regelungen zur Datenlöschung gemäß § 8 dieses AVV gelten über die Vertragsbeendigung hinaus fort.

1.3 Rangverhältnis

Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem AVV und den AGB oder sonstigen Vereinbarungen gehen die Regelungen dieses AVV in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten vor.

1.4 Keine eigene Verantwortlichkeit des Auftragsverarbeiters TransferFleet ist ausschließlich ein digitales SaaS-Verwaltungswerkzeug. TransferFleet ist KEIN Marktplatz und KEIN eigenständiger Verantwortlicher für die verarbeiteten Kundendaten. Die Daten werden ausschließlich als technisches Werkzeug im Auftrag verarbeitet. TransferFleet hat kein eigenes wirtschaftliches Interesse an den Kundendaten. Es erfolgt keine Nutzung für Marketing, Werbung, Profiling oder KI-Training.

§ 2 Art, Zweck und Gegenstand der Verarbeitung

2.1 Verarbeitungstätigkeiten

Der Auftragsverarbeiter führt im Rahmen der SaaS-Plattform TransferFleet folgende Verarbeitungstätigkeiten durch:

2.2 Zweck

Die Verarbeitung dient ausschließlich der Erbringung der vertraglich vereinbarten SaaS-Leistungen. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten zu keinen eigenen Zwecken.

§ 3 Kategorien betroffener Personen und Datenkategorien

3.1 Betroffene Personen

KategorieBeschreibung
FahrerVom Kunden eingesetzte Fahrer, die über die Plattform verwaltet werden
MitarbeiterMitarbeiter des Kunden, die die Plattform als Disponenten oder Administratoren nutzen
EndkundenAuftraggeber des Kunden, deren Daten im Rahmen der Auftragsverwaltung erfasst werden
Empfänger / AbsenderPersonen an Abhol- und Zustelladressen
Dritte in E-MailsPersonen, deren Daten in weitergeleiteten E-Mails enthalten sind (KI-Import)

3.2 Datenkategorien

KategorieBeispiele
StammdatenName, Vorname, Firmenbezeichnung
KontaktdatenE-Mail, Telefon, Anschrift
ZugangsdatenE-Mail-Adresse, Passwort-Hash (bcrypt), Rolle, Session-Tokens
FahrzeugdatenKennzeichen, Fahrgestellnummer, Typ, Fotos
AuftragsdatenAbhol-/Zustelladressen, Zeitfenster, Status, Preis, Referenznummern
GPS-StandortdatenEchtzeit-Koordinaten während aktiver Aufträge
FahrerdokumenteFührerscheinfoto, Ausweis, Ablaufdaten
ProtokolldatenFotos, Unterschriften, Kilometerstand, Fahrzeugzustand
LeistungsdatenAuftragshistorie, Bewertungen, Statistiken
KommunikationsdatenE-Mail-Inhalte (KI-Import), Chat-Nachrichten, Notizen
RechnungsdatenRechnungsbeträge, USt-ID, Bankverbindung (IBAN/BIC)
3.3 Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) Grundsätzlich werden durch TransferFleet keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO verarbeitet. Eine Ausnahme kann bestehen, sofern der Verantwortliche über die Upload-Funktion Fahrerdokumente (z.B. Führerschein, Ausweis) hochlädt, die biometrische Merkmale enthalten können. Der Verantwortliche ist in diesem Fall verpflichtet, eine geeignete Rechtsgrundlage gemäß Art. 9 Abs. 2 DSGVO sicherzustellen.

§ 4 Pflichten des Auftragsverarbeiters

4.1 Weisungsgebundenheit

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). Sofern der Auftragsverarbeiter durch das Recht der EU oder eines Mitgliedstaats zur Verarbeitung verpflichtet ist, teilt er dies dem Verantwortlichen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht verbietet.

4.2 Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).

4.3 Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Der Auftragsverarbeiter ergreift alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen. Die konkreten Maßnahmen sind in Anlage 1 dieses AVV dokumentiert. Der Auftragsverarbeiter überprüft und aktualisiert diese Maßnahmen regelmäßig unter Berücksichtigung des Stands der Technik.

4.4 Unterstützung bei Betroffenenrechten

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung der Betroffenenrechte (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO):

4.5 Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO sowie bei der vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde gemäß Art. 36 DSGVO, soweit dies im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung erforderlich ist.

4.6 Meldung von Datenschutzverletzungen

Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme (Art. 33 Abs. 2 DSGVO). Die Meldung umfasst mindestens:

4.7 Nachweis und Kontrolle

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO). Prüfungen sind mit einer Vorlaufzeit von mindestens 4 Wochen anzumelden.

4.8 Zweckbindung

Ausdrückliche Erklärung zur Zweckbindung Der Auftragsverarbeiter verwendet die im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten zu keinem Zeitpunkt und unter keinen Umständen für eigene Zwecke. Insbesondere erfolgt:

§ 5 Pflichten des Verantwortlichen

5.1 Rechtmäßigkeit

Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich und stellt insbesondere sicher:

5.2 Weisungsrecht

Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter Weisungen in Bezug auf die Verarbeitung. Der Auftragsverarbeiter hat den Verantwortlichen unverzüglich zu informieren, falls er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.

5.3 Meldung von Änderungen

Der Verantwortliche informiert den Auftragsverarbeiter unverzüglich über Änderungen in der Art oder dem Umfang der Datenverarbeitung, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung haben können.

5.4 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Der Verantwortliche führt ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO, in dem die Auftragsverarbeitung durch TransferFleet dokumentiert ist.

§ 6 Unterauftragsverarbeiter

6.1 Genehmigte Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche erteilt hiermit eine allgemeine Genehmigung für den Einsatz der in Anlage 2 aufgeführten Unterauftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass mit allen Unterauftragsverarbeitern Verträge abgeschlossen werden, die mindestens die gleichen Datenschutzpflichten auferlegen wie dieser AVV.

6.2 Pflichten gegenüber Unterauftragsverarbeitern

Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass:

6.3 Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens 30 Tage vorab über geplante Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern (Hinzufügung oder Austausch). Der Verantwortliche hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Information Widerspruch gegen die Änderung einzulegen. Im Falle eines berechtigten Widerspruchs sind beide Parteien verpflichtet, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

§ 7 Drittlandtransfer

7.1 Grundlagen

Soweit eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer (außerhalb des EWR) erfolgt, wird diese ausschließlich auf Grundlage anerkannter Garantien durchgeführt:

7.2 Datenstandort Supabase

Die primäre Datenbank wird bei Supabase Inc. in der EU-Region Frankfurt (eu-central-1) betrieben. Dadurch verbleiben die personenbezogenen Daten grundsätzlich innerhalb der EU.

7.3 Dokumentation

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage eine vollständige Dokumentation der ergriffenen Garantien für Drittlandtransfers zur Verfügung, einschließlich Kopien der EU-SCC und Nachweise der DPF-Zertifizierungen.

§ 8 Datenlöschung und Rückgabe

8.1 Datenexport

Der Verantwortliche kann jederzeit während der Vertragslaufzeit einen vollständigen Export seiner Daten in einem maschinenlesbaren Format (JSON/CSV) über die Plattform anfordern.

8.2 Karenzfrist nach Vertragsende

Nach Beendigung des SaaS-Nutzungsvertrags gewährt der Auftragsverarbeiter eine Karenzfrist von 30 Tagen, in der der Verantwortliche seine Daten exportieren kann. Während dieser Frist bleibt der Lesezugriff auf die Daten bestehen.

8.3 Vollständige Löschung

Nach Ablauf der Karenzfrist löscht der Auftragsverarbeiter sämtliche im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten vollständig und unwiderruflich. Dies umfasst:

8.4 Ausnahmen

Von der Löschungspflicht ausgenommen sind Daten, deren Aufbewahrung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist, insbesondere steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten gemäß § 147 AO und § 257 HGB (Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre). Diese Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht.

8.5 Löschbestätigung

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage eine schriftliche Bestätigung über die vollständige Löschung der Daten aus.

§ 9 Haftung

9.1 Haftung des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter haftet gemäß Art. 82 DSGVO für Schäden, die durch eine nicht der DSGVO entsprechende Verarbeitung verursacht werden, oder wenn er in einer Weise gehandelt hat, die über die rechtmäßigen Weisungen des Verantwortlichen hinausgeht oder diesen zuwiderläuft.

9.2 Haftung des Verantwortlichen

Der Verantwortliche haftet für Schäden, die durch eine nicht der DSGVO entsprechende Verarbeitung verursacht werden, insbesondere wenn er dem Auftragsverarbeiter rechtswidrige Weisungen erteilt hat.

9.3 Gesamtschuldnerische Haftung

Sind sowohl der Verantwortliche als auch der Auftragsverarbeiter an einer Verarbeitung beteiligt, die einem Betroffenen Schaden zugefügt hat, haften beide gesamtschuldnerisch gemäß Art. 82 Abs. 4 DSGVO, um einen wirksamen Schadensersatz sicherzustellen.

§ 10 Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen

10.1 Zuständigkeit des Verantwortlichen

Die Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen (Art. 15–22 DSGVO) obliegt dem Verantwortlichen. Wendet sich eine betroffene Person direkt an den Auftragsverarbeiter, wird die Anfrage unverzüglich an den Verantwortlichen weitergeleitet.

10.2 Unterstützung durch den Auftragsverarbeiter

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen im erforderlichen Umfang bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen:

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Anwendbares Recht

Dieser AVV unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung der unmittelbar geltenden Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

11.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem AVV ist Düsseldorf, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

11.3 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Schriftform. Die elektronische Form (E-Mail) genügt der Schriftform.

11.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen und datenschutzrechtlichen Zweck am nächsten kommt.

11.5 Rangverhältnis zu EU-SCC

Soweit im Zusammenhang mit Drittlandtransfers EU-Standardvertragsklauseln (EU-SCC) abgeschlossen werden, gehen die Regelungen der EU-SCC bei Widersprüchen diesem AVV vor.

§ 12 Unterzeichnung

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag wird durch die nachfolgenden Unterschriften beider Vertragsparteien wirksam.

Verantwortlicher

[Firmenname des Kunden]

Ort, Datum

Name, Unterschrift

Auftragsverarbeiter

Achraf Bolakhrif
AVO Solutions / TransferFleet

Ort, Datum

Name, Unterschrift

ANLAGE 1 — Technisch-organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Der Auftragsverarbeiter hat folgende technisch-organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO implementiert:

A. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

A.1 Zutrittskontrolle

Maßnahmen, die Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen verwehren:

A.2 Zugangskontrolle

Maßnahmen, die verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden:

A.3 Zugriffskontrolle

Maßnahmen, die gewährleisten, dass Berechtigte nur auf die ihrer Berechtigung unterliegenden Daten zugreifen:

A.4 Trennungskontrolle

Maßnahmen, die gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden:

B. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

B.1 Weitergabekontrolle

Maßnahmen, die verhindern, dass Daten bei der Übertragung unbefugt gelesen oder verändert werden:

B.2 Eingabekontrolle

Maßnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft werden kann, ob und von wem Daten eingegeben, verändert oder entfernt wurden:

C. Verfügbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b, c DSGVO)

C.1 Verfügbarkeitskontrolle

Maßnahmen, die gewährleisten, dass Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind:

C.2 Wiederherstellung

Maßnahmen zur raschen Wiederherstellung der Verfügbarkeit bei einem Zwischenfall:

D. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)

D.1 Datenschutz-Management

D.2 Mitarbeiterschulung

Zusammenfassung der TOMs

Nr.MaßnahmeUmsetzung
1Verschlüsselung (Transport)HTTPS/TLS für alle Verbindungen
2Verschlüsselung (Speicher)AES-256 Encryption at Rest (Supabase/AWS)
3ZugangskontrolleSupabase Auth + bcrypt + optionale MFA
4ZugriffskontrolleRow Level Security (RLS) + RBAC
5MandantentrennungLogische Trennung durch company_id + RLS
6BackupTägliche automatisierte Backups + PITR
7Audit-LoggingProtokollierung aller sicherheitsrelevanten Aktionen
8MonitoringAutomatisches Alerting bei Anomalien
9Datenschutz-ManagementJährliche Überprüfung, dokumentierte Prozesse
10MitarbeiterschulungRegelmäßige Sensibilisierung und Verpflichtung
ANLAGE 2 — Genehmigte Unterauftragsverarbeiter

Folgende Unterauftragsverarbeiter sind zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses genehmigt:

1. Supabase Inc.

Anschrift970 Toa Payoh North #07-04, Singapore 318992 / Oakland, CA, USA
ZweckDatenbank (PostgreSQL), Authentifizierung, Dateispeicher (Storage), Echtzeit-Funktionen
Verarbeitete DatenAlle in § 3.2 genannten Datenkategorien
ServerstandortEU Frankfurt (eu-central-1)
ÜbermittlungsgrundlageEU-SCC + EU-US Data Privacy Framework (DPF)
AVV/DPAData Processing Agreement abgeschlossen
Datenschutz-URLsupabase.com/privacy

2. Vercel Inc.

Anschrift440 N Barranca Ave #4133, Covina, CA 91723, USA
ZweckWebhosting, Content Delivery Network (CDN), Edge Functions, Serverless Functions
Verarbeitete DatenIP-Adressen, HTTP-Anfragen, Session-Daten (technisch notwendig)
ServerstandortGlobal CDN (bevorzugt EU-Regionen), USA
ÜbermittlungsgrundlageEU-SCC + EU-US Data Privacy Framework (DPF)
AVV/DPAData Processing Agreement abgeschlossen
Datenschutz-URLvercel.com/legal/privacy-policy

3. OpenAI, L.L.C.

Anschrift3180 18th Street, San Francisco, CA 94110, USA
ZweckKI-gestützte E-Mail-Analyse zur automatischen Extraktion von Auftragsdaten (GPT-4o API)
Verarbeitete DatenE-Mail-Inhalte (Auftragsdaten, Adressen, Fahrzeugdaten, Kontaktdaten)
ServerstandortUSA (Microsoft Azure)
ÜbermittlungsgrundlageEU-SCC + EU-US Data Privacy Framework (DPF)
AVV/DPAData Processing Agreement abgeschlossen — kein Training mit API-Daten
Datenschutz-URLopenai.com/policies/privacy-policy

4. Mapbox Inc.

Anschrift740 15th Street NW, Suite 500, Washington, DC 20005, USA
ZweckKartendarstellung, Routenberechnung, Geocoding, Live-Tracking-Visualisierung
Verarbeitete DatenGPS-Koordinaten, Adressen (Geocoding), IP-Adressen (technisch bedingt)
ServerstandortUSA
ÜbermittlungsgrundlageEU-SCC + EU-US Data Privacy Framework (DPF)
AVV/DPAData Processing Agreement abgeschlossen
Datenschutz-URLmapbox.com/legal/privacy
Datenschutz bei allen Unterauftragsverarbeitern